Aufgenommen werden Menschen mit IV Rente oder mit einer entsprechenden Verfügung einer beruflichen IV Massnahme, die
- nicht dauernd pflegebedürftig sind (Das Anforderungsprofil des Personals ist sozialpädagogisch, nicht medizinisch ausgerichtet),
- Unterstützung in der Lebensgestaltung benötigen und diese auch wollen
- sich in die Wohngruppe einfügen wollen (sich einer Führungsleistung unterstellten wollen) und von der Gruppe aufgenommen werden
- die bestehenden Gruppenregeln akzeptieren (Sie können nur im Einverständnis aller Betroffenen geändert werden.)
- sich bei Urteilsunfähigkeit durch eine Drittperson vertreten lassen (Vormund, Beistand)
- (Für unsere Sicherung brauchen wir urteilsfähige Partner)
- mit unsern offenen Strukturen umgehen können ohne sich oder andere zu gefährden (z.B. können wir ein Davonlaufen nicht verhindern)
- über einen Arbeitsvertrag mit privatem Arbeitgeber, geschützter Werkstatt oder Beschäftigungsstätte verfügen (Mit Ausnahme der pensionierten Bewohner/innen)
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